Rechtsprechung
BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Teilung des Patents - Teilungserklärung - Stammpatent - Offenkundigkeit einer Vorbenutzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG (1981) § 60 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Satz 2
"Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem"; Voraussetzungen der Teilung eines Patents - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 873
- MDR 1996, 928
- GRUR 1996, 747
Wird zitiert von ... (68) Neu Zitiert selbst (18)
- BGH, 02.03.1993 - X ZB 14/92
Keine Berücksichtigung einer nach Beendigung der Tatsacheninstanz erklärten …
Auszug aus BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92
§ 60 PatG gestattet es dem Patentinhaber, sein Patent bis zur Beendigung des Einspruchsverfahrens, d.h. bis spätestens zur Beendigung der letzten Tatsacheninstanz (vgl. dazu: Sen.Beschl. v. 2.3.1993 - X ZB 14/92, GRUR 1993, 655, 656 - Rohrausformer), zu teilen.Wie bei jeder anderen formbedürftigen Verfahrenserklärung auch ist eine Auslegung der Teilungserklärung dadurch zwar grundsätzlich nicht ausgeschlossen (vgl. Sen.Beschl. v. 2.3.1993 - X ZB 14/92, GRUR 1993, 655, 656 - Rohrausformer).
- BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88
Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung …
Auszug aus BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92
Angaben solchen Inhalts beschränken, auch wenn sie in den Anspruch eines Sachpatents aufgenommen werden, Gegenstand und Schutzbereich des Patents im allgemeinen nicht (Sen.Urt. v. 12.7.1990 - X ZR 121/88, GRUR 1991, 436, 442 - Befestigungsvorrichtung II). - BGH, 19.12.1985 - X ZR 53/83
"Thrombozyten-Zählung"; Offenkundigkeit der benutzten Lehre
Auszug aus BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92
Sie wäre dies nur dann, wenn die Benutzungshandlung der Patentinhaberin die nicht zu entfernte Möglichkeit eröffnet hätte, daß beliebige Dritte und damit auch Fachkundige zuverlässige, ausreichende Kenntnis von der Erfindung erhalten (Sen.Urt. v. 19.12.1985 - X ZR 53/83, GRUR 1986, 372, 373 - Thrombozyten-Zählung).
- BGH, 25.11.1965 - Ia ZR 117/64
Patent für einen hohen Absatz für Damenschuhe - Patent für einen Pfennigabsatz - …
Auszug aus BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92
Stellt sich allerdings heraus, daß der Mitteilungsempfänger die erlangte Kenntnis unter Bruch der Geheimhaltungspflicht tatsächlich an Dritte verraten hat, ist die zunächst begründete Erwartung der Geheimhaltung widerlegt und der Gegenstand der Benutzungshandlung offenkundig geworden (BGH, Urt. v. 25.11.1965 - Ia ZR 117/64, GRUR 1966, 484, 487 - Pfennigabsatz I). - BGH, 08.06.1962 - I ZR 9/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92
Besteht die Benutzungshandlung - wie hier - darin, daß der Gegenstand des künftigen Schutzrechts an einen Dritten geliefert wird, kommt es darauf an, ob die Weiterverbreitung der von dem Empfänger der Lieferung erhaltenen Kenntnis an beliebige Dritte nach der Lebenserfahrung nahegelegen hat (vgl. BGH, Urt. v. 8.6.1962 - I ZR 9/61, GRUR 1962, 518, 520 - Blitzlichtgerät). - BGH, 14.07.1993 - X ZB 9/92
Gebührenpflicht bei Teilanmeldung
Auszug aus BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92
Der abgetrennte Teil fällt wieder in das Stammpatent zurück und das Einspruchsverfahren ist so fortzuführen, als wäre eine Teilung des Patents nie vorgenommen worden (vgl. Sen.Beschl. v. 14.7.1993 - X ZB 9/92, GRUR 1993, 890, 891 - Teilungsgebühren). - BGH, 22.01.1963 - Ia ZR 60/63
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92
Während im einen Fall bereits eine Besichtigung ausreichen kann, um die Erfindung zu verstehen (vgl. BGH, Urt. v. 22.1.1963 - Ia ZR 60/63, GRUR 1963, 311, 313 - Stapelpresse), kann es im anderen Fall erforderlich sein, Konstruktion und Wirkungsweise der gezeigten Vorrichtung im einzelnen zu erläutern (…vgl. Sen.Urt. v. 29.10.1968 - X ZR 84/67, Liedl 1967/68, S. 508, 520 - Pfennigabsatz II). - BGH, 30.11.1967 - Ia ZR 54/64
Zusatzpatent
Auszug aus BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92
Ob das unterscheidende Merkmal - ähnlich der Rechtslage beim Zusatzpatent (vgl. dazu BGH, Urt. v. 30.11.1967 - Ia ZR 54/64, BGHZ 49, 227, 229 = GRUR 1968, 305 - Halteorgan) - zumindest als Unteranspruch zulässig sein muß (so: Wagner, Mitt. 1972, 105, 108; 1980, 149, 150), ist im Streitfall nicht zu entscheiden. - BGH, 13.12.1977 - X ZR 28/75
Anmeldung eines Patents - Unterschiede von Merkmalen in einer Patentbeschreibung …
Auszug aus BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92
Einen gewichtigen Anhaltspunkt für die Beantwortung dieser Frage liefert dabei der Umstand, ob für den Mitteilungsempfänger eine Pflicht zur Geheimhaltung bestanden hat oder wenigstens nach der Lebenserfahrung anzunehmen war, daß er die Benutzungshandlung, z.B. wegen eines eigenen geschäftlichen oder sonstigen Geheimhaltungsinteresses, tatsächlich geheimhalten werde (Sen.Urt. v. 13.12.1977 - X ZR 28/75 - GRUR 1978, 297, 298 - Hydraulischer Kettenbandantrieb). - BGH, 11.11.1980 - X ZR 49/80
Beachtung des Amtsermittlungsgrundsatzes im Patentnichtigkeitsverfahren - …
Auszug aus BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92
Ein solcher Antrag könnte nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, das Gegenteil des in das Wissen des Zeugen gestellten Sachverhalts sei bereits erwiesen (vgl. Sen.Urt. v. 11.11.1980 - X ZR 49/80, GRUR 1981, 185 - Pökelvorrichtung). - BGH, 29.10.1968 - X ZR 84/67
Streitpatent über einen Pfennigabsatz - Beweis der offenkundigen Vorbenutzung - …
- BGH, 10.01.1995 - X ZB 11/92
"Aluminum-Trihydroxid"; Einreichung der Vollmacht des Patentanwalts; …
- BGH, 06.10.1994 - X ZB 4/92
"Datenträger"; Beschränkung des Patentanspruchs auf eine von mehreren …
- BGH, 29.04.1969 - X ZB 14/67
Aufhebung eines Erteilungsbeschlusses des Patentamts - Versagung eines …
- BGH, 06.03.1979 - X ZR 60/77
Teilweise Entnahme eines Kombinationspatents - Entwicklung und Herstellung von …
- BGH, 20.12.1977 - X ZB 2/77
Unzulässige Erweiterung und Teilung des Patentbegehrens
- BGH, 28.11.1978 - X ZB 12/77
Anforderungen an die Anmeldung eines Patents - Voraussetzungen für eine mangelnde …
- BPatG, 27.03.1992 - 18 W (pat) 18/90
- BGH, 06.02.2002 - X ZR 215/00
Drahtinjektionseinrichtung; Ansprüche des Arbeitnehmererfinders bei …
Besteht die Benutzungshandlung darin, daß der Gegenstand des künftigen Schutzrechts an einen Dritten geliefert wird, kommt es darauf an, ob die Weiterverbreitung der von dem Empfänger der Lieferung erhaltenen Kenntnis an beliebige Dritte nach der Lebenserfahrung nahegelegen hat (Sen.Beschl. v. 5.3.1996 - X ZB 13/92, GRUR 1996, 747, 752 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem).Einen gewichtigen Anhaltspunkt für die Beantwortung dieser Frage liefert dabei der Umstand, ob für den Mitteilungsempfänger eine Pflicht zur Geheimhaltung bestanden hat oder wenigstens nach der Lebenserfahrung anzunehmen war, daß er die Benutzungshandlung, z.B. wegen eines eigenen geschäftlichen oder sonstigen Geheimhaltungsinteresses, tatsächlich geheim halten werde (Sen.Beschl. v. 5.3.1996, aaO;… vgl. zur früheren Rechtslage Sen.Urt. v. 13.12.1977 - X ZR 28/75, GRUR 1978, 297, 298 - Hydraulischer Kettenbandantrieb).
Im allgemeinen ist die Offenkundigkeit zu verneinen, wenn eine Geheimhaltungspflicht ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart ist oder wenn sie sich sonstwie nach Treu und Glauben aus den Umständen des Falles ergibt (Sen.Beschl. v. 5.3.1996, aaO).
Ist dagegen im Zusammenhang mit der Lieferung eine Geheimhaltungspflicht nicht vereinbart worden und eine Geheimhaltung auch sonst nicht zu erwarten, ist umgekehrt in der Regel davon auszugehen, daß mit der Lieferung die Kenntnis von der Erfindung der Öffentlichkeit preisgegeben und die jedenfalls nicht fernliegende Möglichkeit geschaffen worden ist, daß beliebige Dritte von ihr Kenntnis nehmen können (Sen.Beschl. v. 5.3.1996, aaO).
- BGH, 30.09.2002 - X ZB 18/01
"Sammelhefter" - Wirksame Teilung eines Patents
Die wirksame Teilung eines Patents setzt nicht voraus, daß durch die Teilungserklärung ein gegenständlich bestimmter Teil des Patents definiert wird, der von diesem abgetrennt wird (Abweichung von BGHZ 133, 18 - Informationssignal; Sen.Beschl. v. 5.3.1996 - X ZB 13/92, GRUR 1996, 747 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem).() Der Senat ist allerdings seit dem Beschluß vom 5.3.1996 (X ZB 13/92, GRUR 1996, 747, 750 f. - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem) davon ausgegangen, daß eine Teilung des Patents nach § 60 PatG voraussetzt, daß das Patent gegenständlich in mindestens zwei Teile aufgespalten wird.
ß) Der Senat hat insoweit wesentlich darauf abgestellt, daß eine Teilung schon begrifflich voraussetze, daß der zu teilende Gegenstand in mindestens zwei Teile aufgespalten werde (Sen.Beschl. v. 5.3.1996 - X ZB 13/92, GRUR 1996, 747, 750 f. - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem; BGHZ 133, 18, 22 - Informationssignal; Sen.Beschl. v. 3.12.1998 - X ZB 17/97, GRUR 1999, 485, 486 - Kupplungsvorrichtung).
- LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4a O 66/17
Die Rasierklingeneinheit des Nassrasierers "Gillette Mach 3" darf nicht …
Zweck-, Funktions- und Wirkungsangaben kommt regelmäßig keine unmittelbare schutzbereichsbeschränkende Wirkung zu (vgl. BGH, GRUR 1996, 747 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem; BGH, GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II;… Schulte-Rinken/Kühnen, PatG, 9. Aufl. 2014, § 14 Rn. 35).
- BPatG, 22.03.2023 - 8 Ni 9/23 der Erfindung erlangen (BGH GRUR 2022, 1294 Oberflächenbeschichtung;… GRUR 2020, 833 Rn. 28 - Konditionierverfahren), d.h. wenn die beanspruchte Lehre aus der Benutzung erkennbar wird und die Weiterverbreitung des auf diese Weise erlangten Wissens von der Erfindung nach der allgemeinen Lebenserfahrung nahegelegen oder doch wenigstens nicht unwahrscheinlich ist (…vgl. BGH GRUR 2015, 463 Rn. 39 - Presszange; GRUR 1996, 747, 752 - Lichtbogen-Plasma-System;… Benkard/Melullis, PatG, 11. Aufl., § 3 PatG Rn. 125).
worden und eine Geheimhaltung auch sonst nicht zu erwarten, ist in der Regel davon auszugehen, dass mit der Lieferung die Kenntnis von der Erfindung der Öffentlichkeit preisgegeben und die jedenfalls nicht fernliegende Möglichkeit geschaffen worden ist, dass beliebige Dritte von ihr Kenntnis nehmen können (vgl. zum Ganzen BGH GRUR 1996, 747, 752 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem, BGH…, Urteil vom 8.11.2016, X ZR 116/14 - Wärmespeicher, juris Rn. 26;… BGH GRUR 2020, 833 Rn. 28 f. - Konditionierverfahren).
Denn unter diesen Voraussetzungen kann nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge damit gerechnet werden, dass derjenige, der durch die Benutzungshandlung von der Erfindung erfahren hat, sich vertragstreu verhalten und seine Kenntnis nicht weitergeben wird (BGH GRUR 1996, 747, Rn. 89 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem).
Stellt sich allerdings heraus, dass der Mitteilungsempfänger die erlangte Kenntnis unter Bruch der Geheimhaltungspflicht tatsächlich an Dritte verraten hat, ist die zunächst begründete Erwartung der Geheimhaltung widerlegt und der Gegenstand der Benutzungshandlung offenkundig geworden (BGH GRUR 1996, 747, Rn. 89 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem; BGH GRUR 1966, 484, 487 - Pfennigabsatz I;… Busse/Keukenshrijver, 9. Aufl. 2020, § 3 PatG Rn. 50 mwN).
- BPatG, 22.03.2023 - 8 Ni 8/23 Durch Vorbenutzung wird eine Lehre öffentlich zugänglich, wenn die nicht nur theoretische und nicht nur entfernt liegende Möglichkeit eröffnet ist, dass beliebige Dritte und damit auch Fachkundige zuverlässige und ausreichende Kenntnis von der Erfindung erlangen (BGH GRUR 2022, 1294 Oberflächenbeschichtung;… GRUR 2020, 833 Rn. 28 - Konditionierverfahren), d.h. wenn die beanspruchte Lehre aus der Benutzung erkennbar wird und die Weiterverbreitung des auf diese Weise erlangten Wissens von der Erfindung nach der allgemeinen Lebenserfahrung nahegelegen oder doch wenigstens nicht unwahrscheinlich ist (…vgl. BGH GRUR 2015, 463 Rn. 39 - Presszange; GRUR 1996, 747, 752 - Lichtbogen-Plasma-System;… Benkard/Melullis, PatG, 11. Aufl., § 3 PatG Rn. 125).
ist dagegen eine Geheimhaltungspflicht nicht vereinbart worden und eine Geheimhaltung auch sonst nicht zu erwarten, ist in der Regel davon auszugehen, dass mit der Lieferung die Kenntnis von der Erfindung der Öffentlichkeit preisgegeben und die jedenfalls nicht fernliegende Möglichkeit geschaffen worden ist, dass beliebige Dritte von ihr Kenntnis nehmen können (vgl. zum Ganzen BGH GRUR 1996, 747, 752 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem, BGH…, Urteil vom 8.11.2016, X ZR 116/14 - Wärmespeicher, juris Rn. 26;… BGH GRUR 2020, 833 Rn. 28 f. - Konditionierverfahren).
Denn unter diesen Voraussetzungen kann nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge damit gerechnet werden, dass derjenige, der durch die Benutzungshandlung von der Erfindung erfahren hat, sich vertragstreu verhalten und seine Kenntnis nicht weitergeben wird (BGH GRUR 1996, 747, Rn. 89 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem).
Stellt sich allerdings heraus, dass der Mitteilungsempfänger die erlangte Kenntnis unter Bruch der Geheimhaltungspflicht tatsächlich an Dritte verraten hat, ist die zunächst begründete Erwartung der Geheimhaltung widerlegt und der Gegenstand der Benutzungshandlung offenkundig geworden (BGH GRUR 1996, 747, Rn. 89 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem; BGH GRUR 1966, 484, 487 - Pfennigabsatz i;… Busse/Keukenshrijver, 9. Aufl. 2020, § 3 PatG Rn. 50 mwN).
- BGH, 19.06.2001 - X ZR 159/98
"zipfelfreies Stahlband"; Umfang des Patentschutzes bei Kennzeichnung des …
Eine Benutzungshandlung ist offenkundig, wenn sie die nicht zu entfernte Möglichkeit eröffnet, daß beliebige Dritte und damit auch Fachkundige zuverlässige, ausreichende Kenntnis von der Erfindung erhalten (Sen.Beschl. v. 05.03.1996 - X ZB 13/92, GRUR 1996, 747, 752 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem). - LG Düsseldorf, 12.12.2013 - 4b O 88/12
Datenspeichersystem
Hingegen bedeuten Mitteilungen und Benutzungshandlungen des Erfinders dann keine neuheitsschädliche Preisgabe des Erfindungsgedankens, wenn ausdrücklich oder stillschweigend eine Geheimhaltungspflicht vereinbart wurde oder sich eine solche aus Treu und Glauben ergibt oder wenn zu erwarten war, dass der Empfänger der Information diese wegen eines eigenen geschäftlichen Interesses geheim halten werde (BGH GRUR 1978, 297, 298 - Hydraulischer Kettenbandantrieb; GRUR 1996, 747 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem).Hält der Dritte sich jedoch nicht an die Vereinbarung, sondern gibt sein Wissen seinerseits an nicht zur Geheimhaltung verpflichtete Personen weiter, gelten die gleichen Grundsätze wie bei jeder Information Dritter (BGH GRUR 1996, 747 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem).
- BGH, 15.01.2013 - X ZR 81/11
Messelektronik für Coriolisdurchflussmesser
Es reicht aus, dass ein nicht begrenzter Personenkreis nach den gegebenen Umständen in der Lage war, die Kenntnis zu erlangen (BGH, Urteil vom 12. Februar 1960 - I ZR 156/57, GRUR 1961, 24 - Holzimprägnierung; Urteil vom 15. Dezember 1970 - X ZR 32/69, GRUR 1971, 214 - Customer Prints; Beschluss vom 9. Februar 1993 - X ZB 7/92, GRUR 1993, 466 - fotovoltaisches Halbleiterelement; Beschluss vom 5. März 1996 - X ZB 13/92, GRUR 1996, 747 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem, zur Vorbenutzung durch eine Vorrichtung; Urteil vom 5. Juni 1997 - X ZR 139/95, BGHZ 136, 40, 51 - Leiterplattennutzen;… Urteil vom 21. Juli 2011 - X ZR 7/09, juris Rn. 29 - Spindelanordnung, zur Offenkundigkeit bei Vorliegen einer Prinzipskizze;… vgl. auch die Rechtsprechungsnachweise bei Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 7. Aufl., § 3 Rn. 21 ff.;… Benkard/Melullis, Patentgesetz, 10. Aufl., § 3 Rn. 65 ff.).Voraussetzung für die Annahme, dass Dritte von der technischen Information Kenntnis erlangen konnten, ist jedoch, dass die Weiterverbreitung an beliebige Dritte durch den Empfänger nach der Lebenserfahrung nahegelegen hat (BGH, GRUR 1996, 747, 752 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem; BGH, Urteil vom 8. Juli 2008 - X ZR 189/03, GRUR 2008, 885 - Schalungsteil; in dieser Entscheidung wurde ein schriftliches Angebot, dem die entsprechenden Informationen nicht zu entnehmen waren, nicht zum Stand der Technik gerechnet).
- BGH, 23.09.1997 - X ZB 14/96
"Textdatenwiedergabe"; Voraussetzungen der Teilung einer Patentanmeldung
Wie der erkennende Senat zu § 60 PatG bereits entschieden habe (Sen.Beschl. v. 05.03.1996 - X ZB 13/92, GRUR 1996, 747 [BGH 05.03.1996 - X ZB 13/92] - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem), könne darin eine Teilung schon begrifflich nicht gesehen werden.Der Senat hat deshalb eine Teilung verneint, wenn der gesamte Gegenstand des Patents abgetrennt wird, so daß ein Restpatent nicht mehr verbleibt (aaO, GRUR 1996, 747, 749 [BGH 05.03.1996 - X ZB 13/92] - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem), oder wenn vom Patent überhaupt nichts abgetrennt wird, weil der Gegenstand, der nach dem Inhalt der Teilungserklärung abgeteilt werden soll, im Patent nicht enthalten ist (BGHZ 133, 18, 22 f. [BGH 14.05.1996 - X ZB 4/95] = GRUR 1996, 753, 754 f. - Informationssignal).
- BGH, 09.12.2014 - X ZR 6/13
Presszange - Patentnichtigkeitssache: Offenkundige Vorbenutzung einer Erfindung …
Für eine offenkundige Vorbenutzung reicht zwar die nicht nur entfernte Möglichkeit aus, dass beliebige Dritte und damit auch Fachkundige zuverlässige, ausreichende Kenntnis von der Erfindung erhalten (BGH, Beschluss vom 5. März 1996 - X ZB 13/92, GRUR 1996, 747 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem), und es kann die allgemeine Lebenserfahrung die Annahme rechtfertigen, dass diese Möglichkeit bestanden hat. - BGH, 08.11.2016 - X ZR 116/14
Patentnichtigkeitssache: Offenkundige Vorbenutzung des Streitpatents
- OLG Düsseldorf, 15.05.2014 - 2 U 74/13
Zielführungssystem
- BGH, 13.03.2001 - X ZR 155/98
Schalungselemen; Patentschutz für eine in einem Bauelement verwirklichte …
- LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 52/20
- BPatG, 23.09.2016 - 2 Ni 48/11
Umfang der Nichtigerklärung eines europäischen Patents über ein Verfahren zum …
- BGH, 29.04.2003 - X ZB 4/01
"Basisstation"; Gerichtliches Verfahren nach Teilung eines Patents
- BPatG, 26.10.2009 - 11 W (pat) 317/04
- BPatG, 16.03.2000 - 21 W (pat) 27/97
- BGH, 22.04.1998 - X ZB 19/97
"Informationsträger"; Rechtsfolgen der Teilung eines Patents im …
- BGH, 03.12.1996 - X ZB 1/96
"Profilkrümmer"; Prüfung eines Gebrauchsmusters auf Schutzfähigkeit; Zurechnung …
- BPatG, 11.10.2016 - 2 Ni 5/12
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Kennzeichnung eines Trägermaterials für zur …
- LG Düsseldorf, 11.06.2015 - 4a O 44/14
Prozesskartusche
- BGH, 14.05.1996 - X ZB 4/95
"Informationssignal"; Wirksamkeit der Teilung eines Patents
- BGH, 30.09.1997 - X ZR 85/94
"Schere"; Hinterlegung eines Musterexemplars
- BPatG, 18.07.2017 - 14 W (pat) 22/14
- BGH, 30.06.1998 - X ZB 27/97
"Rutschkupplung"; Unzulässige Erweiterung einer Patentanmeldung
- BPatG, 11.12.2015 - 14 W (pat) 34/09
Patentfähigkeit einer Erfindung mit der Bezeichnung "Backofen mit hoher …
- LG Düsseldorf, 11.06.2015 - 4a O 45/14
Prozesskartusche II
- BGH, 21.07.2011 - X ZR 7/09
Anmeldung eines Patents für eine Spindelanordnung für eine Werkzeugmaschine zur …
- BPatG, 04.09.1997 - 6 W (pat) 77/94
Patentanmeldung - Teilung i.S: von § 39 PatG
- BGH, 03.12.1998 - X ZB 17/97
Kupplungsvorrichtung
- LG Düsseldorf, 28.04.2022 - 4a O 8/22
Weihnachtsbaumständer
- BPatG, 07.05.2015 - 7 Ni 41/14
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Energieführungskette zur Führung von …
- BPatG, 17.07.2003 - 23 W (pat) 701/02
- LG Düsseldorf, 30.10.2014 - 4a O 114/13
Knochenbruchbehandlung
- BPatG, 03.05.2011 - 4 Ni 55/09
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "eigensicherer Signalgestalter für …
- BPatG, 13.07.2000 - 6 W (pat) 33/98
- LG Düsseldorf, 24.10.2017 - 4a O 90/17
Einzelkettenring für Fahrradvorderkurbelanordnung
- LG Düsseldorf, 11.06.2015 - 4a O 72/14
Prozesskartusche III
- BPatG, 30.07.1998 - 6 W (pat) 45/95
Patentanmeldung - Umfang der Ausschöpfung im Teilungsverfahren
- BPatG, 23.06.1998 - 6 W (pat) 44/95
Patentanmeldung - Anforderungen an den Inhalt einer aus der Teilung einer …
- BPatG, 04.12.2017 - 20 W (pat) 6/15
Patentfähigkeit des erteilten Patents mit der Bezeichnung "Berührungslos …
- BPatG, 24.01.2014 - 18 W (pat) 17/14
- BPatG, 13.10.2000 - 34 W (pat) 56/97
- BPatG, 15.09.2015 - 4 Ni 22/13
Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung
- BPatG, 24.05.2006 - 9 W (pat) 20/04
- LG Düsseldorf, 25.04.2019 - 4a O 52/18
Schutzvorrichtung für Seilbahnsessel
- BPatG, 11.10.2016 - 8 W (pat) 27/12
Aufrechterhaltung eines Patents mit der Bezeichnung "Gleitender Fahrzeugsitz und …
- LG Düsseldorf, 24.01.2017 - 4a O 86/15
L-Lysin
- LG Düsseldorf, 25.03.2003 - 4a O 162/02
Drehtrommelofen
- BPatG, 30.11.2000 - 20 W (pat) 76/99
- LG Düsseldorf, 23.07.2019 - 4b O 40/19
Fußbodenpaneel mit Koppelmittel
- LG Düsseldorf, 19.02.2019 - 4a O 48/18
Laufwagen für längsbeweglichen Flügel
- BPatG, 10.12.2015 - 7 Ni 72/14
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Absaugeinrichtung und -verfahren zur …
- BPatG, 04.11.2002 - 15 W (pat) 7/02
- BPatG, 13.03.2014 - 35 W (pat) 414/10
- LG Düsseldorf, 03.05.2007 - 4a O 182/06
Homogenisator
- BPatG, 29.03.2007 - 20 W (pat) 71/03
- BPatG, 04.04.2002 - 14 W (pat) 54/00
- BPatG, 15.11.2000 - 9 W (pat) 71/98
- BPatG, 06.11.2000 - 9 W (pat) 74/99
- LG Düsseldorf, 12.06.1997 - 4 O 353/96
Patent über einen Türschließer mit günstigem Momentenverlauf und hohem …
- BPatG, 18.05.2022 - 3 Ni 20/19
- BPatG, 28.11.1997 - 14 W (pat) 6/97
- LG Düsseldorf, 07.09.2017 - 4a O 87/16
Energiemodul
- BPatG, 13.12.2000 - 20 W (pat) 81/99
- BPatG, 12.05.2022 - 12 W (pat) 77/19
- LG Braunschweig, 03.03.2004 - 9 O 2408/02
Reinigungstuch