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   BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92   

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https://dejure.org/1996,551
BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92 (https://dejure.org/1996,551)
BGH, Entscheidung vom 05.03.1996 - X ZB 13/92 (https://dejure.org/1996,551)
BGH, Entscheidung vom 05. März 1996 - X ZB 13/92 (https://dejure.org/1996,551)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Teilung des Patents - Teilungserklärung - Stammpatent - Offenkundigkeit einer Vorbenutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG (1981) § 60 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Satz 2
    "Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem"; Voraussetzungen der Teilung eines Patents

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 873
  • MDR 1996, 928
  • GRUR 1996, 747
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 02.03.1993 - X ZB 14/92

    Keine Berücksichtigung einer nach Beendigung der Tatsacheninstanz erklärten

    Auszug aus BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92
    § 60 PatG gestattet es dem Patentinhaber, sein Patent bis zur Beendigung des Einspruchsverfahrens, d.h. bis spätestens zur Beendigung der letzten Tatsacheninstanz (vgl. dazu: Sen.Beschl. v. 2.3.1993 - X ZB 14/92, GRUR 1993, 655, 656 - Rohrausformer), zu teilen.

    Wie bei jeder anderen formbedürftigen Verfahrenserklärung auch ist eine Auslegung der Teilungserklärung dadurch zwar grundsätzlich nicht ausgeschlossen (vgl. Sen.Beschl. v. 2.3.1993 - X ZB 14/92, GRUR 1993, 655, 656 - Rohrausformer).

  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung

    Auszug aus BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92
    Angaben solchen Inhalts beschränken, auch wenn sie in den Anspruch eines Sachpatents aufgenommen werden, Gegenstand und Schutzbereich des Patents im allgemeinen nicht (Sen.Urt. v. 12.7.1990 - X ZR 121/88, GRUR 1991, 436, 442 - Befestigungsvorrichtung II).
  • BGH, 19.12.1985 - X ZR 53/83

    "Thrombozyten-Zählung"; Offenkundigkeit der benutzten Lehre

    Auszug aus BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92
    Sie wäre dies nur dann, wenn die Benutzungshandlung der Patentinhaberin die nicht zu entfernte Möglichkeit eröffnet hätte, daß beliebige Dritte und damit auch Fachkundige zuverlässige, ausreichende Kenntnis von der Erfindung erhalten (Sen.Urt. v. 19.12.1985 - X ZR 53/83, GRUR 1986, 372, 373 - Thrombozyten-Zählung).
  • BGH, 25.11.1965 - Ia ZR 117/64

    Patent für einen hohen Absatz für Damenschuhe - Patent für einen Pfennigabsatz -

    Auszug aus BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92
    Stellt sich allerdings heraus, daß der Mitteilungsempfänger die erlangte Kenntnis unter Bruch der Geheimhaltungspflicht tatsächlich an Dritte verraten hat, ist die zunächst begründete Erwartung der Geheimhaltung widerlegt und der Gegenstand der Benutzungshandlung offenkundig geworden (BGH, Urt. v. 25.11.1965 - Ia ZR 117/64, GRUR 1966, 484, 487 - Pfennigabsatz I).
  • BGH, 08.06.1962 - I ZR 9/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92
    Besteht die Benutzungshandlung - wie hier - darin, daß der Gegenstand des künftigen Schutzrechts an einen Dritten geliefert wird, kommt es darauf an, ob die Weiterverbreitung der von dem Empfänger der Lieferung erhaltenen Kenntnis an beliebige Dritte nach der Lebenserfahrung nahegelegen hat (vgl. BGH, Urt. v. 8.6.1962 - I ZR 9/61, GRUR 1962, 518, 520 - Blitzlichtgerät).
  • BGH, 14.07.1993 - X ZB 9/92

    Gebührenpflicht bei Teilanmeldung

    Auszug aus BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92
    Der abgetrennte Teil fällt wieder in das Stammpatent zurück und das Einspruchsverfahren ist so fortzuführen, als wäre eine Teilung des Patents nie vorgenommen worden (vgl. Sen.Beschl. v. 14.7.1993 - X ZB 9/92, GRUR 1993, 890, 891 - Teilungsgebühren).
  • BGH, 22.01.1963 - Ia ZR 60/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92
    Während im einen Fall bereits eine Besichtigung ausreichen kann, um die Erfindung zu verstehen (vgl. BGH, Urt. v. 22.1.1963 - Ia ZR 60/63, GRUR 1963, 311, 313 - Stapelpresse), kann es im anderen Fall erforderlich sein, Konstruktion und Wirkungsweise der gezeigten Vorrichtung im einzelnen zu erläutern (vgl. Sen.Urt. v. 29.10.1968 - X ZR 84/67, Liedl 1967/68, S. 508, 520 - Pfennigabsatz II).
  • BGH, 30.11.1967 - Ia ZR 54/64

    Zusatzpatent

    Auszug aus BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92
    Ob das unterscheidende Merkmal - ähnlich der Rechtslage beim Zusatzpatent (vgl. dazu BGH, Urt. v. 30.11.1967 - Ia ZR 54/64, BGHZ 49, 227, 229 = GRUR 1968, 305 - Halteorgan) - zumindest als Unteranspruch zulässig sein muß (so: Wagner, Mitt. 1972, 105, 108; 1980, 149, 150), ist im Streitfall nicht zu entscheiden.
  • BGH, 13.12.1977 - X ZR 28/75

    Anmeldung eines Patents - Unterschiede von Merkmalen in einer Patentbeschreibung

    Auszug aus BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92
    Einen gewichtigen Anhaltspunkt für die Beantwortung dieser Frage liefert dabei der Umstand, ob für den Mitteilungsempfänger eine Pflicht zur Geheimhaltung bestanden hat oder wenigstens nach der Lebenserfahrung anzunehmen war, daß er die Benutzungshandlung, z.B. wegen eines eigenen geschäftlichen oder sonstigen Geheimhaltungsinteresses, tatsächlich geheimhalten werde (Sen.Urt. v. 13.12.1977 - X ZR 28/75 - GRUR 1978, 297, 298 - Hydraulischer Kettenbandantrieb).
  • BGH, 11.11.1980 - X ZR 49/80

    Beachtung des Amtsermittlungsgrundsatzes im Patentnichtigkeitsverfahren -

    Auszug aus BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92
    Ein solcher Antrag könnte nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, das Gegenteil des in das Wissen des Zeugen gestellten Sachverhalts sei bereits erwiesen (vgl. Sen.Urt. v. 11.11.1980 - X ZR 49/80, GRUR 1981, 185 - Pökelvorrichtung).
  • BGH, 29.10.1968 - X ZR 84/67

    Streitpatent über einen Pfennigabsatz - Beweis der offenkundigen Vorbenutzung -

  • BGH, 10.01.1995 - X ZB 11/92

    "Aluminum-Trihydroxid"; Einreichung der Vollmacht des Patentanwalts;

  • BGH, 06.10.1994 - X ZB 4/92

    "Datenträger"; Beschränkung des Patentanspruchs auf eine von mehreren

  • BGH, 29.04.1969 - X ZB 14/67

    Aufhebung eines Erteilungsbeschlusses des Patentamts - Versagung eines

  • BGH, 06.03.1979 - X ZR 60/77

    Teilweise Entnahme eines Kombinationspatents - Entwicklung und Herstellung von

  • BGH, 20.12.1977 - X ZB 2/77

    Unzulässige Erweiterung und Teilung des Patentbegehrens

  • BGH, 28.11.1978 - X ZB 12/77

    Anforderungen an die Anmeldung eines Patents - Voraussetzungen für eine mangelnde

  • BPatG, 27.03.1992 - 18 W (pat) 18/90
  • BGH, 06.02.2002 - X ZR 215/00

    Drahtinjektionseinrichtung; Ansprüche des Arbeitnehmererfinders bei

    Besteht die Benutzungshandlung darin, daß der Gegenstand des künftigen Schutzrechts an einen Dritten geliefert wird, kommt es darauf an, ob die Weiterverbreitung der von dem Empfänger der Lieferung erhaltenen Kenntnis an beliebige Dritte nach der Lebenserfahrung nahegelegen hat (Sen.Beschl. v. 5.3.1996 - X ZB 13/92, GRUR 1996, 747, 752 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem).

    Einen gewichtigen Anhaltspunkt für die Beantwortung dieser Frage liefert dabei der Umstand, ob für den Mitteilungsempfänger eine Pflicht zur Geheimhaltung bestanden hat oder wenigstens nach der Lebenserfahrung anzunehmen war, daß er die Benutzungshandlung, z.B. wegen eines eigenen geschäftlichen oder sonstigen Geheimhaltungsinteresses, tatsächlich geheim halten werde (Sen.Beschl. v. 5.3.1996, aaO; vgl. zur früheren Rechtslage Sen.Urt. v. 13.12.1977 - X ZR 28/75, GRUR 1978, 297, 298 - Hydraulischer Kettenbandantrieb).

    Im allgemeinen ist die Offenkundigkeit zu verneinen, wenn eine Geheimhaltungspflicht ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart ist oder wenn sie sich sonstwie nach Treu und Glauben aus den Umständen des Falles ergibt (Sen.Beschl. v. 5.3.1996, aaO).

    Ist dagegen im Zusammenhang mit der Lieferung eine Geheimhaltungspflicht nicht vereinbart worden und eine Geheimhaltung auch sonst nicht zu erwarten, ist umgekehrt in der Regel davon auszugehen, daß mit der Lieferung die Kenntnis von der Erfindung der Öffentlichkeit preisgegeben und die jedenfalls nicht fernliegende Möglichkeit geschaffen worden ist, daß beliebige Dritte von ihr Kenntnis nehmen können (Sen.Beschl. v. 5.3.1996, aaO).

  • BGH, 30.09.2002 - X ZB 18/01

    "Sammelhefter" - Wirksame Teilung eines Patents

    Die wirksame Teilung eines Patents setzt nicht voraus, daß durch die Teilungserklärung ein gegenständlich bestimmter Teil des Patents definiert wird, der von diesem abgetrennt wird (Abweichung von BGHZ 133, 18 - Informationssignal; Sen.Beschl. v. 5.3.1996 - X ZB 13/92, GRUR 1996, 747 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem).

    () Der Senat ist allerdings seit dem Beschluß vom 5.3.1996 (X ZB 13/92, GRUR 1996, 747, 750 f. - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem) davon ausgegangen, daß eine Teilung des Patents nach § 60 PatG voraussetzt, daß das Patent gegenständlich in mindestens zwei Teile aufgespalten wird.

    ß) Der Senat hat insoweit wesentlich darauf abgestellt, daß eine Teilung schon begrifflich voraussetze, daß der zu teilende Gegenstand in mindestens zwei Teile aufgespalten werde (Sen.Beschl. v. 5.3.1996 - X ZB 13/92, GRUR 1996, 747, 750 f. - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem; BGHZ 133, 18, 22 - Informationssignal; Sen.Beschl. v. 3.12.1998 - X ZB 17/97, GRUR 1999, 485, 486 - Kupplungsvorrichtung).

  • LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4a O 66/17

    Die Rasierklingeneinheit des Nassrasierers "Gillette Mach 3" darf nicht

    Zweck-, Funktions- und Wirkungsangaben kommt regelmäßig keine unmittelbare schutzbereichsbeschränkende Wirkung zu (vgl. BGH, GRUR 1996, 747 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem; BGH, GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; Schulte-Rinken/Kühnen, PatG, 9. Aufl. 2014, § 14 Rn. 35).
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